- Abrogation (Aufhebung)
Die Aufhebung bezieht sich auf die offenbarten Suren und Verse des Korans. Sofern sich zwischen den Versen Widersprüche ergeben, ist der bzw. sind die Verse anzuwenden, die Mohammed zuletzt offenbart wurden (die er zuletzt erfunden hat). Dies ergibt sich aus der Sure 2 Vers 106: “Wenn Wir eine Aya (einen Vers) aufheben oder der Vergessenheit anheimfallen lassen, so bringen Wir eine bessere als sie oder eine gleichwertige hervor. Weißt du denn nicht, daß Allah Macht über alle Dinge hat?” Koran in der Übersetzung von Mohammed Ahmed Rassoul, veröffentlicht beim Zentralrat der Muslime in Deutschland e.V.
Es kann ein Vers auch mehrere zuvor offenbarte (vom “Propheten” Mohammed erfundene) Verse aufheben. So hebt der sog. Schwertvers (Sure 9 Vers 5): “Und wenn die heiligen Monate abgelaufen sind, dann tötet die Götzendiener, wo immer ihr sie findet, und ergreift sie und belagert sie und lauert ihnen aus jedem Hinterhalt auf. …” viele frühere Verse über den Umgang mit den “Ungläubigen” (Nicht-Muslimen) auf.
- Alkoholverbot im Islam
Nach allgemeiner, auch bei Nicht-Muslimen verbreiteten Überzeugung ist es Muslimen verboten, alkoholische Getränke zu sich zu nehmen. Dabei berufen sich Muslime auf Sure 5 Vers 90. Gemäß diesem Vers des Korans sollen Muslime “Berauschendes” meiden. (O ihr, die ihr glaubt! Berauschendes, Glücksspiel, Opfersteine und Lospfeile sind ein Greuel, das Werk des Satans. So meidet sie, auf daß ihr erfolgreich seid). Dies ist jedoch lediglich eine Empfehlung oder ein Gebot. Von einem Verbot kann nicht die Rede sein. So nimmt es nicht Wunder, dass Albaner, die mehrheitlich Muslime sind, auf Schweinefleisch selten und auf den Raki (das ist ein 45-%iger Anisschnaps) nie verzichten.
- Allah
Allah (arab. al Lah = der Gott) ist ein von dem “Propheten” Mohammed im späten sechsten / frühen siebenten Jahrhundert n.Chr. erfundener Gott, der Muslimen als der einzige Gott gilt. In vormohammedanischer Zeit und noch zu Lebzeiten Mohammeds haben die Menschen auf der Arabischen Halbinsel allerdings an weit über hundert Göttinnen und Götter geglaubt, die sie in der Ka’aba in Mekka in Form kleiner Lehm- oder Holzfiguren aufgestellt hatten und dort anbeteten und verehrten (siehe das Buch “Ist Islam eine Religion?” von Dünya Asad). Nachdem der von Mohammed konzipierte Islam — auch unter Anwendung großer Gewalt — zunächst in Medina, später in Mekka und dann auf der gesamten Arabischen Halbinsel als alleinige “Religion” erzwungen worden war, wurden die vielen vorherigen Göttinnen und Götter aus der Ka’aba verbannt und auf dem Müllhaufen der Geschichte entsorgt.
- Apostat (Apostasie)
Der Abfall vom Glauben. Der Begriff steht für jede Abwendung von (der) Religion ohne sich auf eine Religion zu beschränken. Gemeint ist damit ebenfalls der Religionswechsel. Die folgenden Erläuterungen beziehen sich auf den Abfall vom Islam.
Nach islamischem Recht steht auf den Abfall vom Glauben der Tod, soweit der Betroffene vergeblich zur Umkehr aufgerufen wurde.
Die Androhung mit dem Tod geht auf ein Hadith (siehe Hadith) zurück.
Hier Englisch (Quelle: http://www.jihadwatch.org/islam-101.html)
Volume 9, Book 84, Number 57; Narrated Ikrima: Some Zanadiqa (atheists) were brought to Ali {the fourth Caliph} and he burnt them. The news of this event reached Ibn ‘Abbas who said, “If I had been in his place, I would not have burnt them, as Allah’s Apostle forbade it, saying, “Do not punish anybody with Allah’s punishment (fire).” I would have killed them according to the statement of Allah’s Apostle, “Whoever changes his Islamic religion, then kill him.”
Oftmals wird behauptet, die Todesstrafe für den Apostaten entspreche nicht dem islamischen Recht. Dabei wird regelmäßig der Vers 256 der 2. Sure angeführt.
Im Koran heißt es:
[2:256] “Es gibt keinen Zwang im Glauben.”
Dies wird regelmäßig als Begründung für die durch den Islam angeblich gewährte Religionsfreiheit herangezogen. Prof. Dr. Patricia Crone sprach anlässlich der Eröffnungsfeier des 30. Orientalistentages in Freiburg am 24. September 2007 von sechs Interpretationen. Selbstverständlich können diese hier nur stark verkürzt dargestellt werden und dies aus einer Rede, die laut Prof. Crone ebenfalls das Problem nur anreißen kann.
Die sechs Interpretationen:
Als Vorbemerkung stellt Prof. Crone dar:
Sie können ganz offensichtlich in einer Gemeinschaft, die auf einer gemeinsamen Religion basiert, keine Religionsfreiheit haben. Sie können in einer Kirche keine Religionsfreiheit haben. Alles was Sie haben können, ist die Freiheit die Kirche zu verlassen, wenn Sie mit ihr nicht übereinstimmen. Aber in einer Gesellschaft, die auf einer gemeinsamen Religion basiert, können Sie diese Freiheit nicht einfach haben, es sei denn, Sie verlassen diese Kirche physisch, um an anderer Stelle zu leben.
Die Interpretationen
1. Der Vers ist abrogiert (siehe Abrogation)
2. Dies bezieht sich nur auf die Kinder in Medina, die jüdisch erzogen wurden oder vor der Ankunft des Islam zum Christentum konvertiert waren, mittlerweile erwachsen waren und die nun von ihren mittlerweile muslimisch gewordenen Eltern zur Konversion gezwungen werden sollten. Dies sollten sie unterlassen. Diese Interpretation bezieht sich ausschließlich auf diese historische einmalige Situation
3. Dies bezieht sich nur auf Dhimmis (siehe Dhimmi), die nicht zur Konversion gezwungen werden durften, nicht jedoch auf Muslime. (Anmerkung: Den Dhimmi-Status “erlangt” man erst durch islamische Eroberung, somit “schützt” dieser Vers nicht vor der muslimischen Eroberung.)
4. Der Vers bezieht sich ausschließlich auf das Verhältnis von Gott zum Einzelnen. Gott, der Allmächtige, nutzt diese Macht nicht, um zum Glauben zu zwingen. Der Glaube des Einzelnen war nicht determiniert (vorherbestimmt). Eine Sichtweise, wie sie die sog. Mu’taziliten vertraten. Aber auch diese befanden: Gott erlaubt dem Einzelnen die Wahl der Erlösung, Menschen nicht. Auch die Mu’taziliten (siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Islamische_Philosophie) waren sich einig. Religionsfreiheit ist nur für Dhimmis. Aber gegenüber Gott bist du frei.
5. Wenn man es als unbefriedigend empfinden mag, dass Gott keinen Zwang ausüben sollte, der Mensch aber schon, halten die Mu’taziliten eine zweite Interpretation bereit. Danach kann es auch keinen menschlichen Zwang geben, da es schlichtweg nicht möglich ist, andere zum Glauben zu zwingen. Man kann andere allenfalls zwingen, sich wie ein Gläubiger zu verhalten. Deshalb bleibt man in seinem Innersten frei. Allerdings war man in seinem sozialen Verhalten jeder Form von Zwang erlegen. Kurz: Die innere, nicht jedoch die äußere Person war frei. Tatsächlich gingen die Mu’taziliten davon aus, dass die erzwungene Konversion eine gute Sache war, da der Gezwungene selbst oder seine Kinder zu dem wahrhaften Glauben finden würden und so vor dem ewigen Höllenfeuer bewahrt werden würden. So hätte man sie gezwungen, die Wahrheit zu akzeptieren. So fände ihr Beitritt zum Glauben in Übereinstimmung mit ihnen selbst statt. Du (der Muslim) hast sie nur in die Gemeinschaft der Muslime gezwungen, was es ihnen ermöglichte, die Wahrheit zu erkennen.
Die beiden letzten Interpretationen zogen in die schiitische und sunnitische Lehre ein, wobei ihr mu’tazilitenischer Ursprung bald vergessen war. Die beiden Interpretationen findet man zusammen mit den drei erstgenannten in einer bedeutenden Anzahl sunnitischer und schiitischer Kommentare über die ganze Zeit hinweg und bis zur Moderne.
6. Danach ist die erzwungene Konversion unzulässig, was sich aber nicht auf Dhimmis bezieht. Was verboten ist, ist, Muslime zur Aufgabe des Islam zu zwingen.
Es gibt, so Prof. Crone, weitere Interpretationen. Diese sind jedoch alle von den vorgenannten abgeleitet.
Laut Prof. Crone ist – bis auf die Tatsache, dass Juden und Christen nicht zur Konversion gezwungen werden sollten – auch heute alles unklar. Insbesondere was den Zwang gegenüber den Muslimen (und da es um Religionswechsel geht: Apostaten) betrifft, bleibt unklar.
Anmerkung: Die oft gehörte Stellungnahme von Vertretern der Islamverbände, wenn es zu Gewalt gegenüber Apostaten gekommen ist, dass es laut Koran (2:256) keinen Zwang im Glauben gebe, ist somit eine Nebelkerze.
- Aus dem Zusammenhang gerissen
Islamkritikern wird oft der Vorwurf gemacht, sie würden Koran-Verszitate “aus dem Zusammenhang” reißen. Diesen Vorwurf erheben insbesondere Muslime sehr gern. Dabei übersehen sie, dass sie selbst es sind, die Koranverse nicht nur aus dem Zusammenhang reißen, sondern diese Verse sogar in völlig verstümmelter Form zitieren. Ein Beispiel ist Sure 2 Vers 256, aus dem Muslime mit Vorliebe den ersten Satz — und nur diesen ! — zitieren, in dem es heißt: “Es gibt keinen Zwang im Glauben.” Den Rest dieses Verses lassen sie beim “Zitieren” geflissentlich weg, denn darin heißt es: „Der richtige Weg ist nun klar erkennbar geworden gegenüber dem unrichtigen. Wer nun an die Götzen nicht glaubt, an Allah aber glaubt, der hat gewiß den sichersten Halt ergriffen, bei dem es kein Zerreißen gibt. Und Allah ist Allhörend, Allwissend.“ Quelle für das Koranzitat: www.islam.de/1422.php; siehe auch Das Islam-Prinzip
- Dhimmi (Schutzbefohlener)
Dhimmis sind die Mitglieder der Religionen des Christen- und des Judentums, die im Islam die Religion(en) des Buches (der Schrift) genannt werden, wobei Juden bezüglich ihres Status’ noch weiter unten angesiedelt sind als Christen.
Die Dhimmis sind von den Harbi (die zu Bekriegenden, von arab. Harb = Krieg) zu unterscheiden, die ebenfalls Ungläubige sind, die aber sogar einen noch niedrigeren Status als die Christen und die Juden haben.
Für Harbis ist nur der Tod vorgesehen. Sie können keinen Dhimmi-Status erreichen. Insbesondere bei der Eroberung Indiens wurden den Harbi aus Praktikabilitätsgründen ein Dhimmi-Status eingeräumt. Dabei wurde oftmals argumentiert, ihre Religionslehren seien ebenfalls in irgend einer Form schriftlich festgehalten und sie seien somit zu den “Völkern der Schrift” zu rechnen.
Dhimmis haben in islamischen Gesellschaften einen deutlich unterhalb der Muslime angesiedelten Rechtsstatus. Nach der islamischen Lehre unterliegen die Dhimmis bestimmten zusätzlichen Steuern. Dies ist zum einen die Djizya (Kopfsteuer) und die Kharadj (Grundsteuer, wobei vielfach der Grundbesitz nach islamischer Eroberung auf den islamischen Herrscher überging und die Grundsteuer sich nach der Ernte [bis zu 50%] richtete). Die Entrichtung der o.g. Steuern erfolgte unter erniedrigenden Umständen, die bis zum Schlagen der Dhimmis reichte.
Die Begründung hierfür findet sich unter anderem in Sure 9 Vers 29:
“Kämpft gegen diejenigen, die nicht an Allah und an den Jüngsten Tag glauben, und die das nicht für verboten erklären, was Allah und Sein Gesandter für verboten erklärt haben, und die nicht dem wahren Glauben folgen – von denen, die die Schrift erhalten haben, bis sie eigenhändig den Tribut in voller Unterwerfung entrichten.”
In manchen Region kam es phasenweise auch zur Übertragung von öffentlichen Ämtern an Dhimmis. Diese Phasen waren allerdings sehr kurz und die Ämterübertragungen auf Dhimmis führten bei der muslimischen Bevölkerung teilweise zu Aufständen.
Die Auswirkungen des Dhimmi-Status können hier nur angerissen werden und waren auch im Laufe der islamischen Geschichte unterschiedlich ausgeprägt. Vielfach wurden diese Maßnahmen in einem Ausmaß angewandt, das die Christen und Juden zur Konversion zwingen sollte.
Keinesfalls sollte man jedoch dem Irrtum erliegen, der Rang bzw. der Begriff des Dhimmi gehöre der Vergangenheit an oder habe nur in mehrheitlich islamischen Ländern Auswirkungen.
Sheikh Yussef Salameh, der Staatssekretär für Religionsangelegenheiten schloss sich im Mai 1999 der Idee an, laut der unter muslimischer Machtausübung Christen Dhimmis werden sollten. Eine Forderung, die im Laufe der zweiten Intifada (die im Oktober 2000 begann) weitere Verbreitung fand. (Robert Spencer, “The politically Incorrect Guide to Islam”, Seite 52).
In Europa wirkt sich die Lehre vom Dhimmistatus der Christen und Juden auf die Kriminalität und die Sozialsysteme aus. So berichtet Kheir Sajern von einem Imam in Oslo, der die Gläubigen in seiner Moschee lehrt, dass es dem islamischen Recht entspreche, die Djizia durch Diebstahl in christlichen bzw. jüdischen Geschäften beizutreiben. Andere Imame in Oslo, so Sajer, stimmen dem zu. (Bruce Bawer, “While Europe Slept”, US-amerikanische Taschenbuchausgabe, Seite 26.)
Zudem werden die Sozialleistungen europäischer Staaten als der Djizya entsprechende Tributpflicht der christlichen Urbevölkerung betrachtet, die es gilt so weit als nur irgend möglich zu missbrauchen. Das dürfte ein Grund sein, warum bei einem Bevölkerungsanteil von 5% die Muslime 40% der dänischen Muslime Sozialleistungen beziehen. (Bruce Bawer, “While Europe Slept”, US-amerikanische Taschenbuchausgabe, Seite 30 ff.)
- Diskussionen
In öffentlichen Diskussionen — mit wem auch immer — brauchen wir uns nicht auf die Geschehnisse der Vergangenheit einzulassen. Alles, was im Mittelalter — und davor oder danach — geschah, alles, was während der Nazi-Tyrannei verbrochen wurde, alle Straftaten und Verbrechen, die z.B. Jesuitenpatres oder andrere katholische Priester heute, im 20. oder 21. Jhdt. begangen haben oder noch immer begehen (Stichwort ‘Kindesmissbrauch in katholischen Internaten in Irland oder in Deutschland’), werden von uns — und neuerdings auch vom Vatikan — selbstkritisch aufgearbeitet. In isalmischen Staaten und Gesellschaften gibt es keine derartige Aufarbeitung der dortigen Missstände — keine Massenproteste zur Verurteilung von Selbstmord-Attentätern und “Ehren”morden, keine Verurteilung für das ‘Handabschneiden für Diebe’, keine Verurteilung der öffentlichen Steinigung etc. Keinen Ansatz zur Selbstkritik.
Nur derjenige, der den Mist vor seiner eigenen Tür auskehrt, ist moralisch berechtigt, dies auch von seinem Nachbarn zu verlangen.
– — –> Die Unfähigkeit zur Selbstkritik ist ein Zeichen persönlicher / charakterlicher Schwäche, moralischer Labilität und intellektueller Überforderung.
- Ehrenmord
Es gibt keinen “Ehren”mord, denn Mord hat nichts mit “Ehre” zu tun, sondern ist ein Verbrechen, welches die Ehre des Täters unwiederbringlich zerstört. Mord wird in Deutschland gemäß § 211 StGB mit lebenslanger Freiheitsstrafe geahndet. Siehe Gesetze im Internet
- Falsche Übersetzung (des Korans)
Islamkritikern wird gern der Vorwurf gemacht, sie würden eine “falsche” Übersetzung des Korans verwenden, denn der Koran sei nur im Arabischen Original (also dem Arabisch des 7. Jhdts. n. Chr.; Anmerkung des Autors) gültig. Demzufolge verwenden jedoch auch die meisten Muslime eine “falsche” Übersetzung des Korans, da die meisten der ca. 1,3 Mrd. Muslime weltweit (Zahl für das Jahr 2010) des Arabischen (in dem der Koran originär verfasst wurde) gar nicht mächtig sondern auf Übersetzungen ihrer “heiligen” Schrift angewiesen sind.
Auch wird gern behauptet, der Koran lasse sich gar nicht “richtig” in andere Sprachen übersetzen.
Sollte dieses “Argument” zutreffen, dann könnte dies bedeuten, dass sich auch andere Schriftsätze nicht “richtig” aus dem Arabischen in andere Sprachen übersetzen lassen.
Damit aber wäre so mancher zwischenstaatliche Vertrag und so manches Übereinkommen zwischen Firmen aus arabischen und nicht-arabischen Staaten bzw. Firmen aus diesen Staaten kaum rechtswirksam — denn Verträge müssen von beiden Vertragspartnern als rechtsverbindlich anerkannt werden.
Auch könnte / dürfte es demzufolge keine Wörterbücher geben, in denen das Arabisch in andere Sprachen übertragen wird.
Die Frage, warum der “Gott” der Muslime — Allah — den Koran in Arabisch, nicht aber in Englisch, Französisch, Spanisch oder Chinesisch “herabgesandt” hat, stellen Muslime mglw. nicht.
- Faschismus
Der Faschismus propagiert den Ständestaat, wie es ihn im europäischen Mittelalter gab, also ein Gesellschaftssystem, das wir in entfernt ähnlicher Ausprägung noch heute im (diminuierenden) hinduistischen Kastensystem vorfinden — von den “Unberührbaren” ganz unten in dieser Hierarchie bis hin zu den “Brahmanen” ganz oben.
Der Faschismus ist das Gegenteil von Sozialismus — denn der Sozialismus sieht eine nach Ständen (oder hinduistischen Kasten) organisierte Gesellschaftsordnung nicht vor. Die Bezeichnungen “Islam-Faschismus” und “Faschislam” sind somit sachlich falsch.
Siehe auch : Sebastian Haffner: “Anmerkungen zu Hitler“
- Fatwa
Entscheidung eines Mufti in einer religiösen Angelegenheit. Dabei ist zu beachten, dass religiöse Angelegenheit auch politische, soziale, familiäre, privatrechtliche usw. Fragen umfasst, da das islamische Recht alle(!) gesellschaftlichen Aspekte regelt. Laut Wikipedia erlischt eine Fatwa mit dem Tod desjenigen, der sie erlassen hat.
- Freiheit
In jenen Staaten und Gesellschaften Europas, die das Konzept des “freiheitlich-demokratischen Rechtsstaats” umgesetzt und die Werte der Europäischen Aufklärung verinnerlicht haben gilt, dass jeder seine Meinung frei äußern darf, solange er damit nicht die Rechte anderer verletzt, jeder tun und lassen darf was er will, solange er damit nicht die Rechte anderer verletzt bzw. gegen geltendes Recht verstößt — und jeder ohnehin “glauben” darf was er will, weil er mit dem, was er “glaubt” niemandem einen Schaden zufügen kann.
In vielen islamischen Staaten gelten diese Rechtsgrundsätze nicht.
Dort gilt jeder als “frei”, der kein Sklave ist — und der an den Islam “glauben” darf !
Daher das arabische Wort “hurriya” und das türkische “Hürriyet” für “frei” / “Freiheit”.
“Glauben” darf jeder Mensch, was ihm beliebt oder wozu er lustig ist.
WISSEN ist eine andere Sache.
Das Wissen manifestiert sich z.B. darin, dass elektronische Geräte wie Computer, Fernseher, DVD-Player etc. genau so funktionieren, wie es von Physikern und von den Konstrukteuren dieser Geräte vorausgesagt wurde.
- Ganzheitliche Religion
Muslime reden vom Islam gern als von einer “ganzheitlichen Religion”. Das klingt harmlos, fast beruhigend. Im Französischen gibt es ein Wort für “ganzheitlich”, das wir ins Deutsche übernommen haben: TOTALITÄR (frz. totalitaire). Dieses Wort klingt für uns weniger harmlos, ja sogar bedrohlich.
- Gröfaz
Das Kürzel ist ein als Spottname gebrauchtes Akronym für „Größter Feldherr aller Zeiten“ und bezeichnete Adolf Hitler.
Der Ausdruck verbreitete sich erst ab 1943 nach der Schlacht bei Stalingrad. Er könnte an eine Formulierung in der Langform angeknüpft haben, die von Generalfeldmarschall Wilhelm Keitel unter dem Eindruck des Westfeldzuges und der Eroberung der Benelux-Staaten und Nordfrankreichs geprägt worden war:
„Mein Führer, Sie sind der größte Feldherr aller Zeiten.“ Quelle: wikipedia
In Anlehnung an “Gröfaz” kann man vom Begründer des Islams als vom Gröpaz sprechen, dem “Größten Propheten aller Zeiten”.
- Hadith
Aussprüche und Erlebnisse Mohammeds. Die Zuverlässigkeit dieser Geschichtensammlung ist oftmals sehr umstritten. Die anerkanntesten Hadithen-Sammlungen stammen von Al-Bukhari (andere Schreibweise al-Buchari) und Muslim. Diese sammelten die Hadith lange nach dem Tod des Mohammed. Daher ist für die sog. Zuverlässigkeit die Isnad (siehe Isnad) entscheidend.
- Hidschra (Hidjra)
Beschreibt den Auszug (die Flucht) des “Propheten” Mohammed aus Mekka nach Medina am 20. September 622. Die islamische Zeitrechnung beginnt mit Anfang des arabischen Jahres, in dem sich die Hidschra ereignete.
Die Unterteilung des Lebens des Mohammed und damit des Korans in die mekkanische und die medinensische Phase und die Bedeutung dieser Unterscheidung wird daran deutlich, dass der Islam seine Zeitrechnung mit dem Beginn der medinensischen Phase beginnt.
- Integration
Integration bedeutet “Wiederherstellung eines Ganzen”, aber auch “Eingliederung in ein größeres Ganzes”. Quelle: Duden
In Deutschland und in Europa wie anderswo gibt es Menschen, die, aus einem anderen Kulturkreis kommend, aufgefordert sind, sich in ihre Wahlheimat zu integrieren. So mancher Politiker — speziell in Deutschland — versteht dies jedoch so, dass die Aufnahmegesellschaft gefordert ist, diejenigen zu integrieren, die aus anderen Kulturkreisen — meist freiwillig — zu uns kommen, statt es diesen Menschen selbst zu überlassen, sich eigenwillig und eigenverantwortlich zu integrieren, also unsere Werte, unsere Rechtsnormen vollständig zu respektieren und unsere Verhaltensweisen zumindest großenteils anzunehmen.
Mit der Forderung an die Aufnahmegesellschaft, Migranten zu integrieren, entmündigen diese Politiker die Migranten und unterstellen ihnen — oder attestieren ihnen sogar — eine Unfähigkeit zu Selbst-Integration. Eine schlimmere Art der Diskriminierung ist kaum denkbar !
- Islam
Wenn wir vom Islam reden, meinen wir ausschließlich den Islam des Korans und der Scharia, der auch die Religion der vielen muslimischen Selbstmord-Attentäter ist. Schon die Nationalsozialisten unter dem Gröfaz Adolf Hitler, die Deutschland in den Jahren 1933 – 1945 verwüstet haben, waren vom Islam begeistert. Auch heutige Links-Sozialisten und Neo-Nazis sympatisieren offen mit dem Islam. Journalisten aus dem linken Spektrum verteidigen oder relativieren den Islam in ihren Zeitungsbeiträgen immer wieder.
- Islamkritik
Schon zu Beginn der “Prophetenkarriere” Mohammeds gab es Islamkritiker. Zu den ersten gehörten ein Gutteil der Bewohner Mekkas (vor der Hidjra 622, siehe Hidjra) bzw. Eroberung Mekkas (630)). Die Kritik beschränkte sich bei vielen auf die Nichtannahme des neuen Glaubens. Manche zeigten ihre Abneigung gegenüber dem Islam durch Hohn und Spott. In der mekkanischen Phase blieb dies für die Islamkritiker noch ohne Konsequenzen. Mohammed war zu dieser Zeit noch “geduldig” mit den “Ungläubigen”. Dies änderte sich allerdings in der medinensichen Phase und insbesondere nach der Schlacht von Badr. Nun war Mohammed wahre Machtausübung möglich. Ibn Warraq schreibt zu dieser Phase („Warum ich kein Muslim bin“, Seite 140):
“Danach (Anm.: nach der Schlacht von Badr) wurde eine Reihe von Attentaten verübt, und Muhamed, der inzwischen an Zuversicht gewonnen hatte, kehrte sich jetzt gegen seine Feinde und rechnete mit ihnen ab, um schonungslos seine Macht durchzusetzen. Als erstes befahl er die Hinrichtung von al-Nader – der ihn damals in Mekka verspottet hatte und bessere Geschichten zu erzählen wusste als der Prophet selbst.”
Mohammed ließ auch zwei Künstler ermorden, die ihn in ihren Versen kritisiert hatten. Zum einen war dies Asma bint Marwan, die auf Geheiß des Mohammed zwischen ihren Kindern liegend durch Omeir (Umayr) mit dem Schwert erstochen wurde. Zum anderen Abu Afak, der im Schlaf ermordet wurde.
In der heutigen Zeit zeigt sich der Umgang mit Islamkritikern auf verschiedenste Weise. So wird der dänische Karikaturist Kurt Westergaard mit dem Tode bedroht, wobei es auch schon einen Mordversuch gab. Die Muslime, die Kritiker des Islam wie z.B. Theo van Gogh töten oder töten wollen, berufen sich auf Mohammed, der nach islamischer Lehre der perfekte Mensch war, dem es nachzueifern gilt. Das ist der Grund, warum auch andere Kritiker um ihr Leben fürchten müssen, wie Hans-Peter Raddatz, Ayaan Hirsi Ali, Mina Ahadi, etc.
Andere Kritiker des Islam, wie z.B. Henryk M. Broder, werden in islamfreundlichen Medien wie der Süddeutschen Zeitung (SZ) in bewusster Umkehrung der realen Verhältnisse als Hassprediger bezeichnet.
Es gibt allerdings auch den Versuch, die Kritik am Islam mittels Strafverfolgung zu unterdrücken. Prominentestes Beispiel ist der niederländische Politiker Geert Wilders. Der Prozess gegen ihn war zum Zeitpunkt dieser Eintragung noch im Gange. Aber auch die österreichische Politikerin Susanne Winter wurde aufgrund islamkritischer Äußerungen strafrechtlich belangt.
Die am weitesten verbreitete Form des Umgangs mit Islamkritikern dürfte im Westen die Diffamierung als Faschist / Rassist / Ausländerfeind / Rechtsradikaler etc. sein. Allerdings sind die Übergänge hier unscharf wie der Fall des Geert Wilders zeigt (siehe auch Apostat).
- Isnad
Beschreibt die Kette von Personen, die von den Erlebnissen des Mohammed berichten. Dabei wird von dem Hadith-Sammler die Überlieferungskette von der Person, die dem Sammler berichtet bis zu der Person, die während des Erlebens des Mohammed anwesend war, dargelegt.
- Nationalsozialismus
Der Nationalsozialismus propagiert, wie jeder andere Sozialismus auch, ein Gesellschaftssystem, in dem alle Menschen, alle Bürger eines Landes oder einer Staatengemeinschaft, Gleiche unter Gleichen sind — mit Ausnahme einer kleinen Führungsclique, die sich ein wenig “gleicher” wähnen darf.
Sogenannte “Links”-Sozialisten lesen und hören es mglw. gar nicht gern, wenn man ihnen erklärt, dass auch die Alt- und die Neo-Nazis lediglich Sozialisten sind wie sie selbst — wenngleich “nationale” Sozialisten — aber keinesfalls “Faschisten” !
Siehe auch : Sebastian Haffner: “Anmerkungen zu Hitler“
- Prophet
Muslime sehen in dem “Propheten” Mohammed das “Siegel der Propheten”, also den “letzten Propheten”. Ein Prophet ist jemand, der “etwas weissagt”, ein “Sehender”, ein “Mahner”. Prophetie ist die “seherische Voraussage”. Quelle: Duden
Doch auch Nostradamus (1503−1566), der Mühlhiasl (1753−1805) oder der Gründer der Glaubensgemeinschaft der Mormonen, Joseph Smith jr. (1805−1844) werden als “Propheten” verehrt.
Jeder Meteorologe, der im Fernsehen das Wetter für die nächsten Tage voraussagt und vor Wetterkapriolen, vor Stürmen oder schweren Unwettern mahnt und warnt, ist ein “Prophet” — denn er sagt etwas voraus, das in der Zukunft liegt und das uns betreffen wird, er “prophezeiht” es !
Mohammed war und ist somit keinesfalls das “Siegel der Propheten” !
- Rechtsstaat
Ein Rechtsstaat zeichnet sich dadurch aus, dass er seinen Bürgern und seinen Einwohnern eine in kodifizierter Form garantierte Rechtssicherheit gewährt, die allen Einwohnern des Landes (zumindest theoretisch, aber doch weitestgehend !) zusteht, auf die sie sich kraft Verfassung sowie kraft der gültigen Gesetze des Landes sowie einer von der jeweiligen politischen Führung unabhängigen Exekutive und Judikative verlassen können (Gewaltenteilung). Der “Staat” und seine Institutionen sowie seine Rechtsnormen sind dem Bürger verpflichtet ! Siehe auch >> GG und “Unrechtsstaat”.
- Reformation
heißt “Wiederherstellung”. Quelle: Duden
Es war ein großes Anliegen des deutschen Protestanten Dr. Martin Luther (1483-1546), das Christentum gegen den Widerstand des katholischen Klerus’ so wieder herzustellen, wie es in seiner Vorstellung von Jesus konzipiert war. Sein Thesenanschlag zu Wittenberg am 31. Oktober 1517 hat Geschichte geschrieben.
“Reformation” des Islams bedeutet eine “Wiederherstellung” des Islams, wie es ihn — angeblich, vermeintlich oder tatsächlich — zu Lebzeiten des “Propheten” Mohammed gegeben hat. Eine solche “Reformation” (Wiederherstellung) schwebte den Taliban (Koranschülern) in Afghanistan vor, als sie gegen Ende des 20. Jhdts. und bis gegen Ende des Jahres 2001 in Afghanistan ein Terror-Regime installiert hatten. Von einer “Reformation” des Islams ist mithin dringend abzuraten. Modernisierung, Anpassung an die Gegebenheiten des 21. Jhdts. wäre angebracht.
- Religionsfreiheit
Gemäß dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Artikel 4 Satz 2, wird die “ungestörte Religionsausübung” zwar “gewährleistet”, damit aber keineswegs garantiert — schon gar nicht uneingeschränkt. Eine wie auch immer geartete Einschränkung dieser “ungestörten Religionsausübung” gibt es — zumindest in Artikel 4 GG — zwar nicht.
Dennoch ist die Religionsausübung in Deutschland sehr wohl eingeschränkt / beschränkt, insbesondere durch Paragraphen z.B. des Strafgesetzbuches wie
– § 223 StGB Körperverletzung
– § 185 StGB Beleidigung
– § 211 StGB Mord.
— Laut Koran Sure 4 Vers 34 ist es muslimischen Männern unmissverständlich vorgeschrieben, ihre Ehefrauen bei “befürchteter Widerspenstigkeit” zu “schlagen”. Diese Vorschrift des Korans ist unvereinbar mit § 223 StGB (Körperverletzung).
Kein Richter ist imstande, zu beurteilen oder gar zu verifizieren, ob nur leicht, ob fest, oder ob gar brutal geschlagen wurde.
Dies zu beurteilen obliegt Medizinern und muss in deren Gutachten festgehalten werden, nicht aber den Juristen.
Juristen können sich in ihrer Urteilsfindung und Urteilsbegründung in solchen Fällen lediglich auf medizinische Gutachten stützen. Juristen können jedoch keine medizinischen Gutachten erstellen, um danach ihre Urteile zu fällen.
— Gemäß Sure 5 Vers 17 des Korans gelten Christen als “Ungläubige”, gemäß Sure 5 Vers 60 des Korans sind diese “Ungläubigen” gar “Affen”, “Schweine” und “Götzendiener”, gemäß Sure 8 Vers 55 des Korans sind die “Ungläubigen” “schlimmer als das Vieh”.
— Und gemäß Sure 9 Vers 5 des Korans sind diese “Götzendiener” zu töten, also zu ermorden.
Das Schlagen “widerspenstiger” Ehefrauen sowie die Tötung (Ermordung) von “Götzendienern” gehören im «Islam des Korans» zu den “religiösen” Handlungen — den “religiösen” Pflichten !
Die Verunglimpfung und Beleidigung von “Ungläubigen” — also von Nicht-Muslimen — ist im Koran ausdrücklich vorgeschrieben.
Damit erfüllen Sure 5 Vers 17, Sure 5 Vers 60 und Sure 8 Vers 55 des Korans und das (öffentliche) Zitieren dieser Verse des Korans in Deutschland den Straftatbestand der Beleidigung gemäß § 185 StGB (Beleidigung).
Die Befolgung von Sure 4 Vers 34 des Korans erfüllt in Deutschland den Straftatbestand der Körperverletzung gemäß § 223 StGB (Körperverletzung).
Laut § 211 StGB wird Mord (“Tötung” von “Ungläubigen” gemäß Sure 9 Vers 5 des Korans) in Deutschland mit “lebenslanger” (meist 15-jähriger) Freiheitsstrafe geahndet.
Somit ist weder die “ungestörte” Religionsausübung in allen Fällen und schon gar nicht die uneingeschränkte Religionsausübung in Deutschland vorgesehen. Dies wird in Deutschland durch das StGB beschränkt.
- Schweinefleischverbot im Islam
Das islamische Verbot, Schweinefleisch zu essen, wurde aus dem Judentum übernommen, wo es auch heute noch Gültigkeit hat. In früheren Zeiten machte dieses Verbot durchaus Sinn, da Schweinefleisch — trotz der reinlichen Lebensweise dieser Tiere — häufig mit Krankheitserregern durchsetzt war, die auch nach dem Kochen oder Braten des Fleisches noch aktiv sein konnten und beim Verzehr auf die Menschen übertragen wurden. Heute macht dieses Verbot keinen Sinn mehr, da alles Fleisch vor dem Verkauf auf Krankheitserreger untersucht wird — Missbrauchsfälle nicht ausgeschlossen, die jedoch auch andere Lebensmittel betreffen können. So gibt es denn auch Muslime und Juden, die durchaus Schweinefleisch verzehren. Ein Moslem aus der Türkei, der in den 1960-er und 1970-er Jahren als Gastarbeiter im Rheinland lebte, rechtfertigte den Verzehr von Schweinefleisch mit den Worten “Wenn ich Schweinefleisch esse mach ich die Augen zu; dann sieht Allah das nicht.” Dieses Verhalten erinnert an Kleinkinder, die sich die Hände vors Gesicht halten und dabei die Augen schließen in dem Glauben, dann von anderen nicht mehr gesehen zu werden weil sie andere dann auch nicht mehr sehen können.
- Sozialismus
Der Sozialismus ist eine der im 19. Jahrhundert entstandenen drei großen politischen Ideologien neben dem Liberalismus und Konservatismus. Der Begriff war nie eindeutig definiert und umfasst von Parlamentarismus und Demokratie akzeptierenden sozialdemokratischen, nur reformerischen Bewegungen bis zu revolutionär entstandenen, kommunistisch-totalitären oder autoritären Systemen (Realsozialismus) viele Varianten. Sozialisten betonen besonders die Grundwerte Gleichheit, Gerechtigkeit und Solidarität und legen meist Wert auf eine enge Wechselbeziehung zwischen praktischen sozialen Bewegungen und theoretischer Gesellschaftskritik, um beide miteinander in Richtung einer sozial gerechten Wirtschafts- und Sozialordnung weiterzuentwickeln. Dabei vertreten sie meist eine Gesellschaftsauffassung, die im Privateigentum der Produktionsmittel die Wurzel des Übels sieht und deshalb die Vergesellschaftung desselben erstrebt. Hauptkritikpunkte am Sozialismus waren und sind die geringe Effizienz staatlich regulierter sozialistischer Wirtschaftssysteme (Zentralverwaltungswirtschaft) sowie eine mangelhafte Garantie von Grundrechten und Rechtsstaatlichkeit. Quelle: Wikipedia
Mit den Grundwerten Gleichheit, Gerechtigkeit und Solidarität gleicht der Sozialismus dem Islam und der Ummah in gewisser Weise, wobei nicht klar ist, was unter “Gerechtigkeit” mit Blick auf den Islam konkret zu verstehen ist. Die “Gerechtigkeit” des Korans und der Sharia können es nicht sein. Auch die “gerechte Herrschaft”, wie es sie im Kalifat angeblich gegeben hat, wird dem kaum gerecht, war das Kalifat doch ein System ohne Gewaltenteilung und ohne parlamentarische Kontrolle, wie wir diese von den heutigen freiheitlich-demokratischen Rechtsstaaten kennen, in denen zwar jeder “vor dem Gesetz” gleich ist, also über gleiche, in den Verfassungen dieser Staaten garantierte Rechte verfügt, ansonsten aber über alle individuellen Freiheiten, die er ausleben darf solange er damit nicht die Rechte anderer verletzt.
- Sunna (der Weg / Pfad)
Genaugenommen ein Brauch oder eine Praxis, später eingeschränkt ausschließlich auf den Brauch des Propheten oder auf eine Tradition, die davon berichtet. Definition aus dem Buch Warum ich kein Muslim bin von Ibn Warraq. Siehe auch Hadith.
- Taliban (Koranschüler)
Als Taliban werden die Terroristen in Afghanistan bezeichnet, und so bezeichnen sich diese Terroristen auch selbst.
Die westlichen Medien vermeiden es beharrlich, statt des Wortes “Taliban” die Bezeichnung “Schüler” bzw. “Koranschüler” für diese Terroristen zu verwenden, obwohl das Wort “Taliban” genau dies bedeutet :
“Koranschüler” ! (Siehe Wikipedia).
Diese Leute befolgen nur wortgetreu, was der Koran jedem Moslem unmissverständlich vorschreibt, und sie orientieren sich an Hadith und Sunna. Die Taliban in Afghanistan sind mithin die aufrichtigsten Moslems.
- Taqiyya
Die Taqiyya (arabisch taqīya, „Furcht, Vorsicht“) bezeichnet im Islam die Erlaubnis, bei Zwang oder Gefahr für Leib und Besitz rituelle Pflichten zu missachten und den eigenen Glauben zu verheimlichen.
Die Praxis der schiitischen Taqiyya entwickelte sich im 9./10. Jahrhundert als Reaktion auf die Verfolgung durch die sunnitische Mehrheit.
Der Koran erlaubt in Notsituationen die Verheimlichung oder gar Verleugnung des Glaubens – solange man innerlich am Glauben festhält (Sure 16, Vers 106), die vordergründige Freundschaft mit Feinden des Islams (Sure 3, Vers 28) und den Genuss verbotener Speisen (Sure 6, Vers 119). Die Koranverse, die Taqiyya erlauben, werden von der Tafsir-Wissenschaft in Verbindung gebracht mit dem Fall des Ammār b. Yāsir, der gezwungen worden war, Götter zu verehren.
Überliefert wurde der Fall zweier muslimischer Gefangener des „falschen Propheten“ Musailima, von denen einer den Märtyrertod wählte, der andere aber sein Leben rettete, indem er vorgab, dem Gegenpropheten zu huldigen. Der Prophet Mohammed soll bei der Nachricht des Todes erklärt haben:
„Der Getötete ist dahingegangen in seiner Gerechtigkeit und seiner Glaubensgewissheit und hat seine Herrlichkeit erlangt; Heil ihm! Dem andern aber hat Gott eine Erleichterung gewährt, keine Züchtigung soll ihn treffen.“
– R. Strothmann: Handwörterbuch des Islam
Da für die Ausübung der Taqiyya das Element der Furcht vor massiver Verfolgung maßgeblich ist, konnte sie, wie das ebenfalls ursprünglich in der schiitischen Tradition begründete Märtyrertum, lange Zeit in der vorherrschenden orthodoxen Sunna nicht in gleicher Weise Fuß fassen. Allerdings kommt die Taqiyya im Sunnismus gleichermaßen vor und ist keine konfessionell bestimmte Eigenart. Quelle: Wikipedia
- Ummah
Der islamische Begriff Umma („Gemeinschaft“), manchmal auch Ummah, bezeichnet als Fremdwort in westlichen Sprachen die religiöse Gemeinschaft aller Muslime, eigentlich korrekter auf arabisch al-Umma al-islamiyya / al-Umma al-islāmīya, im modernen Arabisch aber auch die Nation und andere (als solche aufgefasste) „Gemeinschaften“. Das religiöse Konzept der Umma steht in Konkurrenz zum in Europa entwickelten weltlichen Konzept der „Nation“, so beispielsweise bei der „arabischen Nation“.
In vorislamischer Zeit eher ungebräuchlich, taucht das Wort im Koran häufig auf. Das arabische Wort scheint dem hebräischen umma (Stamm, Geschlecht) entlehnt zu sein, das sich möglicherweise aus dem Assyrischen ummanu ableitet. Es ist jedoch auch eine gemeinsame semitische Wurzel möglich.
Seine Verwendung im Koran ist geknüpft an ethnische oder religiöse Gemeinschaften, wie Juden, Christen und Muslime. Quelle: Wikipedia
Damit kann man die Ummah durchaus mit der Volksgemeinschaft im Nationalsozialismus vergleichen.
- Unrechtsstaat
Ein Unrechtsstaat zeichnet sich dadurch aus, dass er seinen Einwohnern keinerlei Rechtssicherheit gewährt. Exekutive und Judikative sind der politischen Führung des Landes absolut verpflichtet und unterworfen. Die Rechtssicherheit muss der Willkürherrschaft weichen. Eine parlamentarische Kontrolle der Regierung mit mehreren von der Bevölkerung des Landes frei gewählten politischen Parteien ist nicht vorgesehen. Eine Gewaltenteilung (Judikative, Exekutive, Legislative) gibt es nicht. Siehe auch “Rechtsstaat”.
- Verbotsirrtum
Der § 17 des deutschen Strafgesetzbuches sieht vor, einem Täter, der keine Einsicht in das Unrecht seines Handelns hat, keine Schuld vorzuwerfen (verkürzt).
Der ehemalige Richter am Bundesverfassungsgricht, Hassemer, plädierte im Fall von sog. „Ehren“morden (siehe Ehrenmord) im Jahr 2009 für mildere Urteile als im Falle von “sonstigen” Morden. Da der Täter, so Hassemer, in “anderen sozialen Mustern lebe, müsse man auch einen sogenannten Verbotsirrtum in Erwägung ziehen”
Inwieweit diese Sichtweise – und damit eine Zwei-Klassen-Justiz – in der Richterschaft und den Strafverfolgungsbehörden schon um sich gegriffen hat oder schon vor Hassemers Forderung dort verankert war, bleibt unklar. Der Bestsellerautor Udo Ulfkotte beschreibt in einem Artikel vom 07.02.2010 die mittlerweile deutlich zu Tage tretenden Auswirkungen der Verurteilung nach Ethnien, wobei ethnische Europäer nach Ansicht Ulkottes mit deutlich härteren Strafen als Migranten zu rechnen haben. http://info.kopp-verlag.de/news/ethnische-europaeer-menschen-zweiter-klasse.html