In Deutschland gilt unser Grundgesetz, das jeder, der als Zuwanderer, als Asylant oder aus einem anderen Grund in diesem Land freiwillig oder unfreiwillig lebt, nicht nur zu respektieren, sondern zu akzeptieren und als über allen Rechtsnormen und Gesetzen seines Heimatlandes stehend umfassend anzuerkennen hat.
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Artikel 20 Satz 4 GG :
“Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.”